Ich habe nicht an den Erfolg geglaubt, ich habe dafür gearbeitet.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung und Bedingungen

Für alle Leistungen, Lieferungen und Angebote der maXima Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (maXima), sowie auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden in laufender Geschäftsbeziehung, gelten – vorbehaltlich individueller Vereinbarungen – ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für Leistungen (AGB). Abweichende AGB des Kunden erkennt maXima nicht an, es sei denn, maXima hat diesen AGB ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. des § 14 Abs. 1 BGB, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

maXima bietet Dienstleistungen an und führt diese im Kundenauftrag aus. Alle maXima übertragenen Aufträge werden auf dienstleistungsvertraglicher Basis abgewickelt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Angebote sind stets freibleibend. Vom Kunden erteilte Aufträge sowie mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch maXima.

3. Mängelansprüche, Haftung

Falls maXima sich ausnahmsweise zur Erbringung eines Werkes verpflichtet haben sollte, und die Leistung aus von maXima zu vertretenden Gründen mangelhaft ist, steht maXima zunächst das Recht zu, diese Leistung binnen angemessener Frist nachzuholen. Kann maXima ihre Leistung nicht binnen angemessener Frist aus von maXima zu vertretenden Gründen mangelfrei nachholen, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung angemessen herabsetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle von fehlerhaften Dienstleistungen ist maXima berechtigt aber nicht verpflichtet, zunächst binnen angemessener Frist die Leistung nachzuholen oder nachzubessern, bevor der Kunde seine gesetzlichen Rechte geltend machen kann.
Ist maXima vertraglich verpflichtet, fortwährend Leistungen zu erbringen, so kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen, sofern ihm ein weiteres Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Die Vergütungspflicht für bereits erbrachte Leistungen bleibt in diesem Fall unberührt.
maXima ist nicht verpflichtet, vom Kunden übergebene Muster, Sachen oder Aufträge auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Wettbewerbsrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes zu überprüfen. Erkennt maXima einen solchen Verstoß, wird der Kunde hierauf hingewiesen. maXima ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ausführung der verlangten Leistung zu verweigern, wenn diese gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt. Der Kunde hat maXima von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und maXima entstandene Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung derartiger Bestimmungen aus im Herrschaftsbereich des Kunden liegenden Gründen.

4. Datenschutz

maXima verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung der jeweils gültigen Bestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und anderer geltender Datenschutzvorschriften zu erheben, zu verarbeiten und zu übermitteln. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke als zur Erfüllung des Vertragszweckes ist nur unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 BDSG und unter Wahrung der schutzwürdigen Interessen des Betroffenen zulässig. maXima bedient sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Unterauftragnehmern, denen die zur Erfüllung notwenigen personenbezogenen Daten übermittelt werden. Der Betroffene ist berechtigt, bei maXima Auskunft über die übermittelten Daten sowie die Empfänger zu verlangen. Hiermit erfüllt maXima seine Hinweispflicht gemäß §33 BDSG.

maXima verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und der mit ihm verbundenen Unternehmen Stillschweigen zu bewahren. Diese Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt auch über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

5. Zahlung

Die von maXima ausgestellten Rechnungen sind binnen 10 Tagen zahlbar. Skontoabzüge sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderweitigen Vereinbarung unzulässig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist maXima nach erster erfolgloser Zahlungserinnerung berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen und ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und zudem auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

maXimas Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, wie z.B. entgangenem Gewinn. maXima haftet jedoch, soweit eine solche Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist (z.B. im Falle von Ansprüchen aus § 1, 4 Produkthaftungsgesetz) oder wenn der Schaden verursacht wird durch:

  • Vorsatz maXimas oder deren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen
  • Grobe Fahrlässigkeit von maXimas Geschäftsführung, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen
  • bei der mindestens fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf)
  • Verletzung von Garantien
  • bei der fahrlässigen Verletzung von Gesundheit und Leben

maXimas Haftung ist in Fällen der Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen des Kunden aufgrund von Schlechtleistungen im Falle von Dienstleistungen und von Mängelansprüchen bei einer Werkleistung beträgt abweichend von §§195, 199 Abs. 1, Abs. 3 BGB 18 Monate ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Kunden entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, längstens jedoch 5 Jahre nach der Entstehung der Ansprüche. Mängelansprüche des Kunden aus werk- oder kaufvertragvertraglichen Leistungen verjähren indes bei Erbringen einer Sache in einem Jahr nach Abnahme bzw. bei Kaufverträgen ab Ablieferung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten, soweit maXima einen Mangel arglistig verschwiegen oder vorsätzlich gehandelt hat oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese Verjährungsfristen gelten auch für alle sonstigen Ansprüche aus der Verletzung einer Pflicht, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, aus Beratung und aus Verschulden vor Vertragsschluss.

Im Falle höherer Gewalt und durch maXima nicht vorhersehbare und nicht zu vertretende Umstände wie z.B. Feuer, Alarme, Bomben- und andere Unternehmensdrohungen, Mangel an Transportmitteln, Beschaffungsschwierigkeiten, behördlichen Anordnun­gen, nicht rechtzeitige Belieferung durch ihre Lieferanten, haftet maXima nicht. Dies gilt auch für von maXima nicht zu beeinflussende technische Ausfälle von Datenübertragungswegen, Datennetzen und Rechnern sowie der Telefonanlage, insbesondere wenn maXima sich dabei fremder Mittel (wie z.B. der Telekom) bedient.
Beim Versand von Gütern und Waren kann maXima den Versandweg und den Frachtführer unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden bestimmen, sofern nichts anderes vereinbart ist. maXima haftet für den Frachtführer nur im Rahmen  einer ordnungsgemäßen Auswahl. Auf Wunsch des Kunden wird maXima den Transport durch eine Versicherung eindecken; die Kosten trägt der Kunde.

6. Rücktrittsvereinbarung

Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf vereinbarter fester Vertragslaufzeiten ist ausgeschlossen. In denjenigen Fällen, in denen der Kunde berechtigt vor Ablauf einer vereinbarten Laufzeit aus nicht von maXima zu vertretenden Gründen kündigt, stehen maXima die gesetzlichen Vergütungsansprüche zu. maXima kann nach ihrer Wahl statt dessen, neben der Vergütung für die bereits erbrachten (Teil-)Leistungen, 50% der verbleibenden vereinbarten Vergütung dem Kunden pauschal berechnen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass die Pauschale aufgrund der Kosten, die maXima durch die Kündigung erspart und aufgrund maXimas Einnahmen aus der anderweitigen Verwen­dung oder böswillig unterlassenen anderweitigen Ver­wendung ihrer Leistungskraft wesentlich überhöht ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Sofern ein vereinbarter Starttermin aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verschoben wird, kann maXima den Kunden mit den sich hieraus ergebenden Kosten belasten. maXima kann dem Kunden EUR 160,00 für jeden Telefonagenten/Tag berechnen, sofern der Kunde keinen wesentlich niedrigeren Aufwand für die Vorhaltung von Telefonagenten nachweisen kann. Für diese Pauschale gilt die vorstehende Regelung in Ziff. 7, Absatz 1, Satz 3 entsprechend.

Sollte eine Bestimmung der AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere vereinbart werden, die sinngemäß dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung entspricht.

Erfüllungsort ist Bremen. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bremen, sofern der Kunde Kaufmann ist. maXima ist berechtigt, den Kunden auch an dessen ordentlichen Gerichtsstand zu verklagen.